Details: | Spätestens ab dem 01. Juli 2012 gilt die Änderung der StVZO betreffs der Hauptuntersuchungen. Folgendes hat sich verändert:
Wegfall der Rückdatierung Die Hauptuntersuchung ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, ist mit einer intensiveren und um 20% teureren Prüfung zurechnen.
Hinweis: Ist die Plakette abgelaufen, muss man mit der Ahndung durch die Polizei ( Geldbuße / Punkte ) und mit dem Verlust des Versicherungsschutzes gerechnet werden.
Probefahrt Die Hauptuntersuchungsprüfung beginnt immer mit einer Probefahrt von mindestens acht Stundenkilometern. Geprüft werden unter anderem die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs, wie ABS, ESP oder Abstandsregler.
Exakte Mängelbeschreibung Die Prüfung und die etwaig festgestellten Mängel werden in einem noch detaillierteren Prüfbericht festgehalten. Außerdem erhalten Sie bereits bei der Prüfung Hinweise über sich zukünftig abzeichnende Mängel.
Die Preise sollen gleich bleiben.
Rechtsanwältin Ursula Albrecht Bußgeld-/Strafsachen - Sozialverfahren, Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht, Internetrecht, Inkassomandate, Reiserecht, Mietrecht, Arbeitsrecht Pfarrstraße 43 30459 Hannover Tel 0511 / 66 26 10 Fax 0511 / 66 26 90 mail[at]es-ist-recht.de www.es-ist-recht.de Linden |